Eine Psychotherapie beginnt in unserer Praxis stets mit einem unverbindlichen Erstgespräch. Im Rahmen dieses Gesprächs klären wir mit Ihnen, ob eine behandlungsbedürftige seelische Erkrankung vorliegt, die den Einsatz von Psychotherapie notwendig macht. Sie selbst haben dabei die Gelegenheit zu überprüfen, ob Sie sich mit dem Therapeuten / der Therapeutin wohl fühlen und sich mit ihm / ihr eine längere Psychotherapie vorstellen können.
Nach dem Erstgespräch finden bis zu fünf sogenannte probatorische Sitzungen statt, in denen gemeinsam ein besseres Verständnis Ihrer Anliegen und Probleme sowie erste Ansatzpunkte erarbeitet werden. Eine Therapiesitzung dauert 50 Minuten und findet in der Regel wöchentlich bis 14-tägig statt.
Auf der Grundlage der Probatorik wird im Anschluss ein Antrag auf Psychotherapie bei den Krankenkassen gestellt. Sofern im Erstgespräch bei Ihnen eine behandlungsbedürftige seelische Erkrankung festgestellt wurde, übernehmen gesetzliche Krankenkassen nach einem Antrag auf Kostenübernahme in der Regel die Kosten für die Psychotherapie.
Da es bei privaten Krankenversicherungen unterschiedliche Regeln bezüglich der Kostenübernahme von Psychotherapie gibt, sollten Sie vorab bei Ihrer Versicherung klären, in welchem Umfang Kosten erstattet werden. Das Honorar richtet sich bei privat Versicherten und Selbstzahlern nach der aktuell gültigen Gebührenordnung der Psychotherapeuten.